Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für eine Mitgliedschaft im Verein erhalten.
Leistungsempfänger/innen von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld wenden sich zur Konkretisierung des Bedarfes an das Service Center des Jobcenters unter 0341 913-10705, per E-Mail an jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de oder sprechen in Ihrer zuständigen Eingangszone vor. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Leistungsempfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen erhalten den Bewilligungsbescheid automatisch. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Leistungsempfänger/innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen für jedes Kind einen gesonderten Antrag stellen.
Weitere Informationen erhaltet ihr auf der Seite der Stadt Leipzig.