Im Verein besteht gemäß § 11 der Satzung i.V.m. Abschnitt E der Beitragsordnung die Pflicht zur Ableistung von 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden am Jahresende durch eine Zahlung von 10 Euro pro nicht erbachte Arbeitsstunde abgegolten. Nachgehalten werden die Arbeitsstunden mit einem Papierausweis, der zu Beginn eines Kalenderjahres vom Vorstand an die Mitglieder per Post versandt werden. Jedes Mitglied muss sicherstellen, dass die abgeleisteten Arbeitsstunden eingetragen und von einem Vorstandsmitglied gegengezeichnet wurden. Am Ende des Jahres werden anhand des Papierausweises die nicht erbrachten Zahlungen ermittelt. Für den Nachweis von Arbeitsstunden ist das Mitglied verantwortlich.